Anrechnung - GOP - Nachteilsausgleich
Schulzweigwechsel, Fachwechsel, Studiengangwechsel
Die Fristen für die Anrechnung von ECTS bei Studiengangwechsel oder Schulzweig-/Fachwechsel sind:
immer der letzte Tag des 1. Fach-Semesters nach Ihrem Wechsel.
Die Semesterzeiten finden Sie auf der Internetseite für Studienangelegenheiten.
Ihre Anträge müssen daher spätestens 2 Wochen vor Semesterende bei Frau Dr. Rapp abgegeben sein!
Wichtig Fachstudienberatung!
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Studienkoordination Ulrike.Rapp@uni-wuerzburg.de
Die folgenden Anträge müssen von der Studienkoordinatorin unterschrieben werden:
- Anrechnung von Leistungen bei Schulart-/Fach- oder Studiengangwechsel
- Anrechnung von Leistungen bei ERASMUS oder Austausch
- Verlängerungsoption bei nicht Bestehen der GOP und Härtefall
- Anliegen zum Nachteilsausgleich
Über die Anrechnung von Fachsemestern entscheidet die Studienkoordination der Unterrichtsfächer!
Bitte achten Sie darauf, eigenverantwortlich alle Anrechnungen für Module außerhalb der Biologie selbst zu erledigen. Für Module außerhalb der Biologie (Physik, Chemie, Mathe, Erziehungswissenschaften etc.) müssen Sie den selben Anrechnungsantrag an die entsprechende Fakultät/Fach senden.