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Fakultät für Biologie

Promotion

Anmeldung zur Promotion in der Fakultät für Biologie

Promotionsordnung der Fakultät für Biologie
 
Leitfaden der Fakultät für Biologie

Promotionsstudierende müssen ihre Promotion zu Beginn des Verfahrens im Dekanat der Fakultät für Biologie, Biozentrum Raum B001, anmelden. Die Rahmenpromotionsordnung der Universität Würzburg legt für alle Promovierenden eine Immatrikulationspflicht fest.

Hinweis: Einer der Betreuer, der die Dissertation begutachtet, muss habilitiertes Mitglied der Fakultät für Biologie sein. Experimentelle Arbeiten sowie fakultätsfremde Studienabschlüsse müssen im Vorfeld vom Dekan/der Dekanin genehmigt werden.

Einzureichende Unterlagen bei der Anmeldung: 

  • Betreuungsvereinbarung für Qualifikationsvorhaben  (Anlage 1)
    vollständig ausgefüllt (zu diesem Zeitpunkt genügt ein Betreuer/eine Betreuerin, wenn dieser/diese Mitglied der Fakultät für Biologie ist. Anderenfalls ist der Fachvertreter/die Fachvertreterin aus der Biologie zusätzlich zu nennen.)
  • Alle zulassungsrelevanten Zeugnisse (Masterzeugnis und –urkunde, Bachelorzeugnis und –urkunde oder Vordiplom und Diplomzeugnis und –urkunde sowie Abiturzeugnis).
    Bei Abgabe von Zeugniskopien und der Vorlage der Originalzeugnisse kann die Bestätigung der Echtheit vom Dekanat vorgenommen werden. Anderenfalls sind beglaubigte Zeugniskopien einzureichen.

Einzureichende Unterlagen während der Promotion: 

Um die Promotion in strukturierter Form sicher zu stellen, ist innerhalb der ersten sechs Monate ein Promotionskomitee einzusetzen.
Einsetzung eines Promotionskomitees. (Anlage 2)
Der Nachweis erfolgt über die Abgabe des
Start-up-Reports (Anlage 3) sowie einer Immatrikulationsbescheinigung
sowie der jährlichen
Annual-Progress-Reports. (Anlage 4)

Einzureichende Unterlagen bei Abgabe der Dissertation zur Eröffnung des Promotionsverfahrens in der Fakultät für Biologie gemäß § 4 Abs. 3 der Promotionsordnung:

Die Dissertation in vierfacher gedruckter Ausfertigung (Format DinA 4) UND einmal als pdf-file.

  • In deutscher oder englischer Sprache, festgebunden mit Seitenzahlen;
  • Die Erklärungen; Original Unterschrift, kein Scan! (Anlage 7) nach § 7 Abs. 2 Satz 3, 4 ,5 Promotionsordnung;
  • Titelblatt  (Anlage 10)
  • Inhaltsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis (benutzte Literatur und sonst. Hilfsmittel sind vollständig anzugeben)
  • Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache;

ZUSÄTZLICH: sind alle nachfolgenden Unterlagen einmal in gedruckter UND einmal als pdf-file einzureichen:

  • Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (Anlage 6) nach § 7 Abs. 2 Prom.-Ordn.; Original Unterschrift, kein Scan!
  • Lebenslauf; Original Unterschrift, kein Scan!
  • Die Erklärungen, Original Unterschrift, kein Scan! (Anlage 7) nach § 7 Abs. 2 Satz 3, 4 ,5 Promotionsordnung; (zusätzlich zu der in der Dissertation)
  • Formlose Publikationsliste und Anlage 8 nur für die Publikationen, die im direkten Zusammenhang mit der Dissertation entstanden sind: (Anlage 8) In der Publikationsliste müssen Publikationen, die aus der Dissertation hervorgegangen sind, klar gekennzeichnet werden und von solchen Publikationen, die nicht zur Dissertation gehören, eindeutig unterscheidbar sein. Mit Ausnahme der klassischen Monographie muss bei jeder anderen Variante der Dissertationsschrift bei den zur Dissertation gehörenden Publikationen der Eigenanteil der Promovendin/des Promovenden beschrieben werden, wenn an der Publikation mehrere Autoren beteiligt sind. Diese Angaben müssen von den Co-Autorinnen/Co-Autoren durch Unterschrift bestätigt werden. Falls nicht alle Co-Autorinnen/Co-Autoren erreicht werden können, müssen die Angaben durch die korrespondierende Autorin/den korrespondierenden Autor bestätigt werden.
  • Publikationen nur in elektronischer Form; Falls die Publikation noch nicht erschienen ist, aber als Manuskript eingereicht wurde, muss hierfür eine Bestätigung des Journals vorgelegt werden. Das vorgelegte Manuskript muss das für das betreffende Journal vorgegebene Format aufweisen. Zur Publikation eingereichte Manuskripte müssen zudem in zweifacher Ausfertigung in gedruckter Form vorgelegt werden, da sie für die Bewertung der Dissertation den Gutachtern zugänglich gemacht werden müssen.
  • Zeugnisse in beglaubigter Kopie (Masterzeugnis und –urkunde, Bachelorzeugnis und –urkunde oder Vordiplom und Diplomzeugnis und –urkunde sowie Abiturzeugnis), falls noch nicht bei der Anmeldung zur Promotion eingereicht.
  • Nachweis über die Immatrikulation (Kopie Studienbuch oder Immatrikulationsbescheinigungen)
  • Nachweise zum Qualifikationsprogramm (Anlage 5)
  • Einverständniserklärung zur Plagiatsüberprüfung (Anlage 9)
  • Kopie Start-up Report
  • Kopien Annual Progress Reports
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (dieses wird direkt an das Dekanat geschickt), falls bei Einreichung der Dissertation keine Immatrikulation mehr vorliegt oder keine Anstellung im öffentlichen Dienst gegeben ist. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.     

Anwendung des elektronischen Umlaufverfahrens:

Seit dem 12.08.2009 ist lt. Änderungssatzung nach § 6 Abs. 2 Promotionsordnung der Fakultät für Biologie ein elektronisches Umlaufverfahren möglich. Hierfür sind die oben aufgeführten Unterlagen als pdf-File einzureichen.

Promotionskolloquium:

Das Prüfungskolloquium sollte die Zeit von 30 Minuten nicht überschreiten. Das Kolloquium muss mindestens eine Woche im Voraus öffentlich gemacht werden. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass während der Schließzeiten des Dekanats keine Promotionskolloquien vorbereitet werden können. Die Schließzeiten des Dekanats finden Sie auf der Homepage des Dekanats. Im August finden keine Promotionskolloquien statt.